Der Alltag einer Pflegekraft in der Arbeitnehmerüberlassung ist strukturierter und planbarer, als viele vermuten. Statt ständig wechselnder Einsätze ohne Vorlauf arbeiten Pflegefachkräfte in der Zeitarbeit auf der Grundlage klar vereinbarter Einsätze, fester Arbeitszeiten und geregelter Rahmenbedingungen. Die folgenden Fragen beleuchten, was Sie im Alltag der Zeitarbeit in der Intensivpflege konkret erwartet.
Welche Einsätze und Schichtmodelle sind in der Arbeitnehmerüberlassung üblich?
In der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege arbeiten Pflegefachkräfte in der Regel nach denselben Schichtmodellen wie festangestelltes Klinikpersonal. Üblich sind Früh-, Spät- und Nachtdienste im 8- oder 12-Stunden-Rhythmus, abhängig vom jeweiligen Einsatzort und den Anforderungen der Station. Die konkrete Schichtplanung wird vor Einsatzbeginn zwischen Pflegekraft, Personaldienstleister und Klinik abgestimmt.
Einsätze in der Intensivpflege Zeitarbeit sind häufig auf mehrere Wochen oder Monate angelegt. Das schafft eine gewisse Kontinuität: Sie lernen das Team, die Abläufe und die Geräte einer Station kennen und sind nicht täglich in einer neuen Umgebung. Kurzfristige Einzeleinsätze kommen vor, sind aber im spezialisierten Intensivbereich eher die Ausnahme als die Regel.
Gesetzlich gilt im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei demselben Entleiher. Innerhalb dieses Rahmens können Einsätze flexibel gestaltet werden. Für Pflegefachkräfte bedeutet das: planbare Einsatzzeiträume mit klar definiertem Anfang und Ende, ohne die Ungewissheit eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses an einem einzigen Standort.
Wie läuft die Einarbeitung in einer neuen Klinik ab?
Die Einarbeitung in einer neuen Klinik beginnt in der Regel mit einer strukturierten Orientierungsphase, in der stationsspezifische Abläufe, Geräte und organisatorische Besonderheiten vermittelt werden. Bei längerfristigen Einsätzen sind ein bis zwei Einarbeitungstage möglich, die für die Pflegefachkraft und die Klinik kostenneutral gestaltet werden können.
Vor dem Einsatz werden die vorhandenen Geräteeinweisungen der Pflegefachkraft dokumentiert und mit den Anforderungen der jeweiligen Station abgeglichen. Sind zusätzliche Einweisungen in bestimmte Medizinprodukte erforderlich, können entsprechende Termine wahrgenommen werden. Finden diese außerhalb der regulären Dienstzeit statt, entstehen dem Kunden grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
Für Pflegefachkräfte in der Zeitarbeit in der Intensivpflege bedeutet das: Sie starten nicht unvorbereitet. Die fachliche Grundlage ist durch Qualifikation und Erfahrung bereits vorhanden, die stationsspezifische Eingewöhnung erfolgt gezielt und strukturiert. Das reduziert Unsicherheiten auf beiden Seiten und ermöglicht einen reibungslosen Einstieg in den regulären Dienstbetrieb.
Was verdient eine Pflegekraft in der Arbeitnehmerüberlassung?
Die Vergütung in der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege richtet sich nach den tarifvertraglichen Regelungen der Personaldienstleistungsbranche. Bei Anwendung des DGB/GVP-Tarifwerks kann die Vergütung sich aus dem tariflichen Stundenentgelt sowie tariflichen und übertariflichen Zulagen bzw. Zuschlägen zusammensetzen. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit und den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen. Je nach Profil und Einsatzort können Pflegefachkräfte in der Zeitarbeit in vielen Fällen ein Gehalt erzielen, das mit dem einer Festanstellung vergleichbar oder höher ist.
Ein wichtiger gesetzlicher Aspekt ist der Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem AÜG: Nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher haben Pflegefachkräfte Anspruch auf Equal Pay, also auf eine Vergütung, die der vergleichbarer Stammbeschäftigter entspricht. Dabei werden frühere Überlassungszeiten beim selben Entleiher zusammengerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig von der Vereinbarung mit dem Personaldienstleister.
Zusätzlich zum Grundgehalt können Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen; bei intensiv-nurdse ergänzend ein Zuschlag für Arbeit am Samstag. Die Zuschlagshöhen orientieren sich an den tariflichen Regelungen sowie an den Regelungen des jeweiligen Kundenbetriebs innerhalb der tariflichen Grenzen. Für Pflegefachkräfte lohnt es sich, bei der Vertragsgestaltung genau hinzuschauen, welcher Tarifvertrag zugrunde liegt und welche Zulagen konkret vereinbart werden.
Wie viel Mitsprache hat eine Pflegekraft bei der Einsatzplanung?
Pflegefachkräfte in der Leiharbeit haben in der Regel mehr Einfluss auf ihre Einsatzplanung als in einer klassischen Festanstellung. Einsatzorte, Einsatzdauer und Schichtpräferenzen können im Vorfeld mit dem Personaldienstleister besprochen werden. Die tatsächliche Mitsprache hängt jedoch vom Anbieter, der Verfügbarkeit passender Einsätze und den eigenen Qualifikationen ab.
In der Praxis bedeutet das: Wer klare Vorstellungen zu Einsatzregion, Schichtmodell oder gewünschter Stationsart mitbringt, kann diese in der Regel in die Planung einbringen. Gleichzeitig setzt die Arbeitnehmerüberlassung voraus, dass Pflegefachkräfte eine gewisse Flexibilität mitbringen, da die Einsätze von den Bedarfen der Kliniken abhängen.
Ein verlässlicher Personaldienstleister strebt an, Einsätze so zu planen, dass sie zu den persönlichen Lebensumständen der Pflegefachkraft passen. Planungssicherheit und Vorlauf sind dabei wichtige Faktoren, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spürbar beeinflussen. Wer sich für Stellen in der Zeitarbeit in der Pflege interessiert, sollte diesen Aspekt im Gespräch mit dem Anbieter frühzeitig ansprechen.
Welche fachlichen Anforderungen gelten für Zeitarbeit in der Intensivpflege?
Für die Zeitarbeit in der Intensivpflege gelten hohe fachliche Anforderungen. Vorausgesetzt wird mindestens eine dreijährige staatlich anerkannte Pflegeausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung auf einer Intensivstation. Idealerweise verfügen Pflegefachkräfte zusätzlich über eine zweijährige Fachweiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie.
Diese Fachweiterbildung wird je nach Ausbildungszeitpunkt und Bundesland unter verschiedenen Bezeichnungen geführt, etwa als Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, als Fachpflegeperson für Intensivpflege und Anästhesie oder als Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie. Alle diese Qualifikationen sind im Intensivbereich anerkannt und beschreiben im Wesentlichen dasselbe Kompetenzprofil.
Darüber hinaus werden regelmäßige Fortbildungen erwartet. Dazu zählen unter anderem jährliche Schulungen im Bereich Advanced Cardiovascular Life Support (ACLS) sowie Simulationstrainings zur Auffrischung praktischer Fähigkeiten in Notfallsituationen. Pflichtunterweisungen zu Themen wie Medizinprodukterecht, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Basishygiene und Brandschutz gehören ebenfalls zum jährlichen Schulungsrahmen. Die Vollständigkeit dieser Nachweise wird regelmäßig überprüft und dokumentiert.
Kann eine Pflegekraft dauerhaft von einer Klinik übernommen werden?
Ja, eine dauerhafte Übernahme einer Pflegefachkraft durch die Klinik ist grundsätzlich möglich. Nach einem Einsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kann die Klinik eine Pflegefachkraft in ein direktes Arbeitsverhältnis übernehmen, ohne ein eigenes Arbeitsverhältnis mit der eingesetzten Pflegefachkraft begründen zu müssen. Ob dabei eine Vermittlungsprovision anfällt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Personaldienstleister ab.
Das AÜG schreibt vor, dass eine Übernahme nicht durch übermäßig hohe Vermittlungsgebühren erschwert werden darf. In der Praxis regeln Rahmenverträge zwischen Klinik und Personaldienstleister häufig, unter welchen Bedingungen eine Übernahme möglich ist und welche Fristen oder Konditionen dabei gelten. Für Pflegefachkräfte bedeutet ein Einsatz in der Zeitarbeit damit auch die Möglichkeit, eine Klinik und ihr Team kennenzulernen, bevor eine langfristige Entscheidung getroffen wird.
Aus Sicht der Pflegekraft kann die Arbeitnehmerüberlassung so als eine Art erweitertes Probearbeiten verstanden werden: Man lernt verschiedene Stationen, Arbeitsweisen und Unternehmenskulturen kennen und kann auf dieser Grundlage eine fundierte Entscheidung über eine mögliche Festanstellung treffen.
Wie intensiv-nurdse den Einstieg in die Zeitarbeit begleitet
Als spezialisierter Personaldienstleister ausschließlich für den Intensivpflegebereich begleiten wir Pflegefachkräfte von Anfang an persönlich und auf Augenhöhe. Unser Geschäftsführer Björn Henneke kennt den intensivmedizinischen Alltag aus eigener Berufserfahrung und versteht die Anforderungen, die dieser Bereich an Pflegefachkräfte stellt. Das prägt unsere Arbeitsweise konkret:
- Einsatzplanung mit Vorlauf und Rücksicht auf persönliche Präferenzen, soweit die Auftragslage es erlaubt
- Strukturierte Vorbereitung auf jeden Einsatz, einschließlich Dokumentation von Geräteeinweisungen und Qualifikationsnachweisen
- Regelmäßige Fortbildungen, darunter ACLS-Schulungen und Simulationstrainings, als fester Bestandteil der Beschäftigung
- Einarbeitungstage bei längerfristigen Einsätzen, die für Sie kostenneutral gestaltet werden
- Tariflich geregelte Beschäftigungsbedingungen und Einhaltung der GVP-Qualitätsstandards für Zeitarbeit in Pflege und Gesundheitswesen als Selbstverpflichtung des Unternehmens
- Übernahme durch eine Klinik ohne Vermittlungsprovision möglich
Wenn Sie mehr über eine Tätigkeit als Intensivpflegekraft in der Arbeitnehmerüberlassung erfahren möchten oder konkrete Fragen zu Einsatzmöglichkeiten haben, sprechen Sie uns gerne an. Alle Informationen zu unseren Werten und unserem Anspruch finden Sie auf unserer Website, oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf für ein unverbindliches Gespräch.
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