Der Stundenlohn für Pflegekräfte in der Zeitarbeit liegt 2026 je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Einsatzort in einem Korridor, der spürbar über dem Einstiegsniveau einer Festanstellung liegen kann. Für spezialisierte Intensivpflegekräfte mit Fachweiterbildung sind die Vergütungsrahmen nochmals höher anzusetzen als für allgemeine Pflegefachkräfte in der Zeitarbeit. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Fragen rund um Verdienst, Einflussfaktoren und Kostenstruktur in der Zeitarbeit in der Intensivpflege.
Was verdient eine Intensivpflegekraft in der Zeitarbeit?
Eine Intensivpflegekraft in der Zeitarbeit verdient 2026 je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Einsatzregion als Richtwert zwischen rund 22 und 35 Euro brutto pro Stunde. Fachpflegekräfte mit einer anerkannten Weiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie sowie mehrjähriger Berufserfahrung auf einer Intensivstation bewegen sich dabei eher im oberen Bereich dieses Korridors.
Die Vergütung kann sich aus dem tariflichen Stundenentgelt sowie tariflichen und übertariflichen Zulagen bzw. Zuschlägen zusammensetzen. Dazu zählen unter anderem Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Bei intensiv-nurdse wird zusätzlich ein Zuschlag für Arbeit am Samstag gezahlt. Die Zuschlagshöhen orientieren sich dabei auch an den Regelungen des jeweiligen Kundenbetriebs innerhalb der tariflichen Grenzen. Gerade im Bereich der Intensivpflege, wo die fachlichen Anforderungen besonders hoch sind, spiegelt sich die Spezialisierung häufig auch in der Vergütung wider. Darüber hinaus können bei auswärtigen Einsätzen – je nach vertraglicher Vereinbarung – Fahrtkostenzuschüsse, Fahrtkostenerstattungen und gegebenenfalls Verpflegungsmehraufwendungen hinzukommen. Diese Leistungen sind vom eigentlichen Bruttostundenlohn zu unterscheiden und bestehen nicht automatisch bei jedem auswärtigen Einsatz.
Wichtig ist: Konkrete Zahlen sind immer als Orientierungswerte zu verstehen. Der tatsächliche Stundenlohn für Pflegekräfte in der Zeitarbeit hängt von mehreren Faktoren ab, die im nächsten Abschnitt erläutert werden.
Welche Faktoren beeinflussen den Stundenlohn für Pflegekräfte in der Zeitarbeit?
Den Stundenlohn für Pflegekräfte in der Zeitarbeit beeinflussen vor allem die formale Qualifikation, die Berufserfahrung, der Einsatzort sowie der jeweils geltende Tarifvertrag des Personaldienstleisters. Diese Faktoren wirken nicht isoliert, sondern in Kombination auf die tatsächliche Vergütung ein.
Qualifikation und Berufserfahrung
Pflegefachkräfte mit einer mindestens dreijährigen staatlich anerkannten Ausbildung bilden die Grundlage. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich überwiegend ausgeübten Tätigkeit und den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen. Wer zusätzlich eine zweijährige Fachweiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie abgeschlossen hat, kann in der Regel eine höhere Vergütung erwarten. Auch die Anzahl der Berufsjahre spielt eine Rolle: Langjährige Erfahrung in unterschiedlichen intensivmedizinischen Versorgungsbereichen wird am Markt entsprechend honoriert.
Einsatzort und Region
Das DGB/GVP-Tarifwerk sieht für 2026 keine unterschiedlichen Grundentgelttabellen nach Bundesland oder Region vor. Regionale Arbeitsmarktbedingungen können insbesondere die übertarifliche Vergütung beeinflussen, nicht jedoch das tarifliche Grundentgelt. In Ballungsräumen oder Regionen mit besonders hohem Fachkräftebedarf kann sich dies entsprechend auf die Gesamtvergütung auswirken. Bei auswärtigen Einsätzen, die eine längere Anreise erfordern, können je nach Vereinbarung Fahrtkostenzuschüsse oder Fahrtkostenerstattungen sowie gegebenenfalls Verpflegungsmehraufwendungen gewährt werden.
Tarifvertrag und Zulagen
Bei Anwendung des DGB/GVP-Tarifwerks gelten die dort vereinbarten Entgelt- und Arbeitsbedingungen. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erhöhen den effektiven Stundenlohn erheblich, da Intensivpflegekräfte regelmäßig in Schichtdiensten eingesetzt werden. Diese Zulagen sind tariflich geregelt und kein Verhandlungsspielraum des Einzelnen.
Wie unterscheidet sich der Lohn in der Zeitarbeit von einer Festanstellung?
In der Pflege liegt der Stundenlohn bei einer Beschäftigung über die Zeitarbeit häufig über dem Grundgehalt einer vergleichbaren Festanstellung. Zusätzlich können höhere Zulagen, Fahrtkostenzuschüsse und Verpflegungsmehraufwendungen das Gesamteinkommen erhöhen und unter anderem die geringere Beschäftigungs- und Planungssicherheit kompensieren. Ein direkter Vergleich ist jedoch nur möglich, wenn alle Vergütungsbestandteile berücksichtigt werden.
Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge und sonstige Zusatzleistungen unterscheiden sich je nach Arbeitgeber und Tarifwerk. Zeitarbeitskräfte haben gesetzliche und tarifliche Urlaubsansprüche; das DGB/GVP-Tarifwerk regelt je nach Betriebszugehörigkeit 25, 27 oder 30 Urlaubstage. Gleichzeitig bietet die Zeitarbeit in der Intensivpflege Einblicke in unterschiedliche Kliniken und Versorgungsstrukturen, was für manche Pflegefachkräfte ein eigenständiger beruflicher Mehrwert ist.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Einsatzplanung: Während Festangestellte in der Regel einem festen Dienstplan folgen, arbeiten Zeitarbeitskräfte nach Absprache mit dem Personaldienstleister. Für Kliniken bedeutet das, dass sie Personalleasing in der Intensivpflege gezielt für planbare wie auch kurzfristige Bedarfe einsetzen können, ohne ein eigenes Arbeitsverhältnis mit der eingesetzten Pflegefachkraft begründen zu müssen.
Gilt der Pflegemindestlohn auch für Zeitarbeitskräfte in der Intensivpflege?
Die Frage, ob der gesetzliche Pflegemindestlohn für Zeitarbeitskräfte in der Intensivpflege gilt, lässt sich nicht pauschal mit „Ja“ beantworten. Die Pflegemindestlohnverordnung (7. PflegeArbbV) gilt ausdrücklich für Pflegebetriebe im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Krankenhäuser sind vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausdrücklich ausgeschlossen. Da Einsätze von intensiv-nurdse typischerweise in Krankenhäusern stattfinden, greift der Pflegemindestlohn hier nicht automatisch.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist daher der konkrete Einsatzort: Bei einem Einsatz in einem Pflegebetrieb im Sinne der 7. PflegeArbbV kann der Pflegemindestlohn über § 8 Abs. 3 AEntG auch für Leiharbeitnehmer anwendbar sein. Bei einem Einsatz in einem Krankenhaus hingegen ist der Pflegemindestlohn nicht einschlägig; es gelten stattdessen das tarifliche Entgelt des Personaldienstleisters sowie gegebenenfalls Equal-Pay-Ansprüche.
Für Leiharbeitnehmer gilt daneben stets die verbindliche Lohnuntergrenze der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG. Diese beträgt vom 1. Juli bis 31. August 2026 mindestens 14,96 Euro pro Stunde und steigt ab dem 1. September 2026 auf mindestens 15,33 Euro pro Stunde. Maßgeblich ist jeweils der höchste einschlägige Anspruch – aus Tarifvertrag, Equal Pay oder einer anwendbaren Mindestlohnregelung. Personaldienstleister sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten. Verbandsmitglieder orientieren sich darüber hinaus an den GVP-Qualitätsstandards für Zeitarbeit in Pflege und Gesundheitswesen, die als Selbstverpflichtung der Mitgliedsunternehmen über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, was sowohl die eingesetzten Pflegefachkräfte als auch die Kliniken als Auftraggeber vor rechtlichen Risiken schützt.
Was kostet eine Zeitarbeitskraft in der Intensivpflege die Klinik?
Die Kosten für eine Zeitarbeitskraft in der Intensivpflege spiegeln sich im Verrechnungssatz des Personaldienstleisters wider. Dieser berücksichtigt neben der Vergütung der Pflegekraft unter anderem Arbeitgeberkosten, Personalnebenkosten, Verwaltungs- und Organisationsaufwand sowie die unternehmerische Kalkulation des Personaldienstleisters. Als grober Richtwert liegen die Stundensätze für spezialisierte Intensivpflegekräfte je nach Qualifikation und Einsatzbedingungen spürbar über dem reinen Bruttolohn der Pflegekraft.
Kliniken sollten bei der Kostenbewertung nicht nur den Stundensatz betrachten, sondern auch die Nebenkosten einer Nichtbesetzung einkalkulieren: Überstunden des Stammpersonals, Qualitätseinbußen durch Unterbesetzung und der administrative Aufwand für kurzfristige Lösungen sind reale Kostenfaktoren, die in einem Gesamtvergleich berücksichtigt werden sollten.
Transparenz bei der Abrechnung ist ein wichtiges Kriterium bei der Wahl eines Personaldienstleisters. Rahmenverträge ermöglichen es Kliniken, Konditionen langfristig zu planen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Einarbeitungszeiten und Geräteeinweisungen können je nach Vereinbarung kostenneutral gestaltet werden, was die tatsächliche Kostenbelastung für die Klinik beeinflusst.
Wie intensiv-nurdse Kliniken bei der Personalplanung in der Intensivpflege unterstützt
Als spezialisierter Personaldienstleister ausschließlich für den intensivmedizinischen Bereich bieten wir Kliniken in Nord- und Westdeutschland qualifizierte Intensivpflegekräfte für kurzfristige wie auch planbare Einsätze. Unser Leistungsangebot ist dabei auf die konkreten Anforderungen von Intensiv- und IMC-Stationen ausgerichtet:
- Hochqualifiziertes Personal: Unsere Pflegefachkräfte verfügen im Durchschnitt über acht bis zehn Jahre Berufserfahrung; mehr als 90 Prozent unseres Personalpools bringen zusätzlich eine anerkannte Fachweiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie mit.
- Transparente Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt monatlich und auf Wunsch im Rahmen von Rahmenverträgen, die eine unbürokratische, langfristige Zusammenarbeit ermöglichen.
- Kostenneutrale Einarbeitung: Bei Einsätzen ab 28 Tagen streben wir an, bis zu zwei Einarbeitungstage kostenneutral für die Klinik zu gestalten. Geräteeinweisungen außerhalb der regulären Dienstzeit verursachen grundsätzlich keine Zusatzkosten.
- Übernahme ohne Provision: Eine dauerhafte Übernahme einer Pflegefachkraft in Ihr Haus ist ohne Vermittlungsprovision möglich.
- Qualitätsstandards: Als Verbandsmitglied orientieren wir uns an den GVP-Qualitätsstandards für Zeitarbeit in Pflege und Gesundheitswesen, die als Selbstverpflichtung der Mitgliedsunternehmen über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.
Wenn Sie mehr über unsere Arbeitsweise und Werte erfahren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu unseren Werten. Für ein unverbindliches Gespräch über Ihren konkreten Personalbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und wir besprechen gemeinsam, wie wir Ihre Intensivstation gezielt unterstützen können.
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